Wasserwirtschaftliche Interessen bei Kraftwerken
Ist-Situation (Stand 2010)
In der Steiermark sind derzeit rund 1.700 Wasserkraftanlagen wasserrechtlich bewilligt.
Der Großteil dieser Anlagen wird als Ausleitungskraftwerk betrieben, 7 Anlagen sind der Kategorie Speicherkraftwerk und 95 der Kategorie Laufkraftwerk zuzuordnen.
Bis auf 3 Speicherkraftwerke und 23 Ausleitungs- bzw. Laufkraftwerke sind alle als Kleinwasserkraftanlagen (Engpassleistung weniger als 10 MW) anzusehen.
Im Rahmen der Ist-Bestandsanalyse wurden ca. 6.500 km Fließgewässerstrecke (Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km2) erfasst:
- In den bereits bewerteten Wasserkörpern gibt es derzeit rund 600 Kraftwerke.
- Von diesen sind allerdings nur 16 % fischpassierbar, der überwiegende Teil ist für Fische und Benthosorganismen nicht durchgängig!
- Rund drei Viertel der derzeit bewerteten Wasserkörper weist kein Kraftwerk auf.
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Die Ist-Bestandanalyse hat auch ergeben, dass
7 % der bewerteten Fließgewässerstrecken Restwasserstrecken sind,
2 % sind von Stau oder Schwall beeinflusst.
Wasserwirtschaftliche Interessen
Im Zuge der Forderungen des Kyoto-Protokolls und des Ökostromgesetzes hat die Wasserkraft als erneuerbare Energie an Bedeutung gewonnen. Grenzen für den Ausbau der Wasserkraftnutzung ergeben sich jedoch durch ökologische Zielkonflikte.
Durch die Wasserrahmenrichtlinie und der Umsetzung ihrer Vorgaben in nationales Recht wurden neue Rahmenbedingungen für die Nutzung der Wasserkraft geschaffen (guter ökologischer Zustand als langfristig zu erreichendes Qualitätsziel für Oberflächengewässer, Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot).
Aus energiepolitischer Sicht ergeben sich bei der Kleinwasserkraft in der Steiermark große Potenziale sowohl im Bereich Revitalisierung als auch im Bereich Neubau. Um bei der Nutzung des Ausbaupotenziales sowohl den Interessen des Klimaschutzes wie auch der Ökologie bzw. den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, werden seitens der Wasserwirtschaftlichen Planung folgende Ziele verfolgt:
- Der Ausbau der Kleinwasserkraft sollte vor allem durch Effizienzsteigerung (Austausch veralteter Kraftwerkskomponenten wie z.B. Turbinen) wie auch durch Revitalisierung (umfangreiche Modernisierung, auch bauliche Änderungen) bestehender Anlagen erfolgen. Insbesondere ältere Anlagen bieten hier ein großes Potenzial.
- Da ein Ersatz einer Altanlage durch einen Neubau in der Regel zu einer wesentlichen Verbesserung der ökologischen Situation des betroffenen Gewässers führt, sollte ein Kraftwerksneubau bevorzugt an Standorten von Altanlagen bzw. stillgelegten Kraftwerksanlagen erfolgen.
- Besonders sensible und schützenswerte Gewässerstrecken sollen von wasserwirtschaftlicher Nutzung freigehalten werden. Im Rahmen der Umsetzung des NGP (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan) wird gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen der Steiermärkischen Landesregierung an einem Projekt „Ausweisung von Gewässerstrecken mit besonderer ökologischer Bedeutung" gearbeitet. Ziel des Projektes ist es, Grundlagen für die Erstellung eines Regionalprogramms zu schaffen, in dem Gewässerstecken mit besonderer ökologischer Bedeutung verordnet werden, die mit klar definierten Nutzungsbeschränkungen belegt werden sollen.
- Bei der Neubewilligung von Wasserkraftanlagen sind die in der Qualitätszielverordnung Ökologie - Oberflächengewässer, die am 30. März 2010 gemeinsam mit dem NGP verordnet wurde, enthaltenen Kriterien einzuhalten. Dabei im Vordergrund steht vor allem die Forderung nach einer ausreichenden Restwassermenge sowie der Sicherstellung des Fließgewässerkontinuums.