Wasserbuch
Das öffentliche Verzeichnis der Wasserbenutzungsrechte in der Steiermark
Das Wasserbuch ist ein öffentliches Verzeichnis zur Ersichtlichmachung wasserrechtlich bewilligter Wasserbenutzungsanlagen nach §§ 9, 10, 32 und 32b des Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959) sowie bei der Bewilligung von Deponien nach den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002).
DIe Führung des Wasserbuches obliegt dem Landeshauptmann als Wasserbuchbehörde.
Das Wasserbuch besteht gemäß § 124 (2) WRG 1959 aus:
- der Evidenz der wasserrechtlich bewilligten Wasserbenutzungsanlagen (rechtliche, technische und örtliche Informationen) geordnet nach Bezirksverwaltungsbehörden und fortlaufender Nummer, den sogenannten Postzahlen
- der Urkundensammlung mitsamt den Planunterlagen. In der Urkundensammlung werden die wasserrechtsbestimmenden Urkunden (Bewilligungs-, Überprüfungs- und Löschungsbescheide) aufbewahrt.
Das Wasserbuch liegt für alle Bezirke der Steiermark in der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8010 Graz, Wartingergasse 43 als Zentralwasserbuch (ZWB) sowie für den jeweiligen Bezirk in den Bezirksverwaltungsbehörden und Exposituren auf.
Die Einsichtnahme in das Wasserbuch ist jedermann gestattet.
Wasserbuchdaten - Abfrage Steirisches Wasserbuch im Wasserbuch Online
Seit dem Jahr 2007 erfolgt die Führung der Wasserbuch-Evidenz digital im Wasserinformationssystem Steiermark (WIS) und kann im WIS Online Portal unter Wasserbuch Online abgefragt werden.
Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zum Wasserbuch Online. Hier können verschiedene Suchmöglichkeiten genutzt werden um Informationen zu einem Wasserbenutzungsrecht in Form eines Wasserbuchauszugs zu erhalten und die verorteten Wasserbenutzungsanlagen im Digitalen Atlas des GIS Steiermark abzurufen.
Über das Kartenportal des Digitalen Atlas Steiermark können in der Kartensammlung Gewässer - Wasserinformation alle verorteten Wasserbenutzungsanlagen dargestellt und die entsprechenden Wasserbuchauszüge abgerufen werden.
Hinweis: Die Evidenz im Wasserbuch Online dokumentiert grundsätzlich einen auf Wasserrechtsbescheiden begründeten Rechtszustand und wirkt deklarativ. Die im Wasserbuch Online eingetragenen und öffentlich sichtbaren Daten zu Wasserrechten entsprechen daher nicht zwingend dem IST-Zustand.
Übersichten des Steirischen Wasserbuchs
Weitere Bestandteile des Wasserbuchs sind gemäß § 124 (2) WRG 1959 die Übersicht über Wassergenossenschaften und Wasserverbände sowie Übersichten über die in den Bezirken geltenden Beschränkungen des Gemeingebrauchs, Reinhalteverordnungen, Wasserschutz- und Schongebiete, Grenzen der Hochwasserabflussgebiete, Gefahrenzonenplanungen, Wirtschaftsbeschränkungen, wasserwirtschaftliche Rahmenplänen, wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügungen und Sanierungspläne.
Folgende Übersichten sind online verfügbar:
Übersicht über die Abflussuntersuchungen, die beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung zur Einsichtnahme aufliegen. Für diese Gewässerstrecken liegen Grenzen der Hochwasserabflussgebiete entsprechend § 38 WRG 1959 bzw. Gefahrenzonenplanungen entsprechend § 42a WRG 1959 vor. Die planliche Darstellung ist über das Kartenportal des Digitalen Atlas Steiermark in der Kartensammlung Gewässer - Wasserinformation abrufbar.
Übersicht über die Wasserschongebiete in der Steiermark mit planlichen Darstellungen und Verordnungstexten.
Übersicht über die Gebiete mit gespanntem oder artesisch gespanntem Grundwasservorkommen in der Steiermark entsprechend § 31c (5) WRG 1959. In Gebieten mit gespannten oder artesisch gespannten Grundwasservorkommen gilt für Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme in Form von Vertikalkollektoren (Tiefsonden) eine Anzeigepflicht gem. § 114 Wasserrechtsgesetz mit einer Befristung auf 25 Jahre.