Förderung - Abwasserableitungsanlagen
von physischen oder juristischen Personen
Als Förderwerber gelten physische (für eine Landes- und Bundesförderung) und juristische (nur für eine Bundesförderung) Personen, die im eignen Namen und auf eigene Rechnung Einzelanlagen Anschlussleitungen für den eigenen Bedarf errichten.
Die Bundesförderung beträgt 10 - 40% der förderungsfähigen Investitionskosten und wird für die Gemeinde von der KPC jährlich festgelegt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Landesförderung beträgt bis zu 20% der förderungsfähigen Investitionskosten. Der zumutbare Eigenanteil des Förderwerbers beträgt zumindest € 3.500,- ohne USt pro Objekt. Der für den Anschluß an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage zu entrichtende Anschlußbeitrag kann zur Verminderung des zumutbaren Eigenanteiles herangezogen werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.
Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.
Hingewiesen wird, daß eine Förderung u.a. nur dann möglich ist, wenn ein Anschluß an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich sinnvoll ist und eine Anschlußleitung von zumindest 100 lfm zur Errichtung vorgesehen ist. Die Zustimmung der Gemeinde ist erforderlich.