10 Jahre Ständige Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur
Geschichte und Aufgaben der Ständigen österreichisch-slowenischen Kommission für die Mur
Die Mur bildet mit einer Gesamtlänge von rund 445 km einen der maßgeblichen Flüsse des südöstlichen Alpenbogens sowie der angrenzenden Tiefebene. Im heutigen Grenzraum der Republiken Slowenien und Österreich nahm die Mur bis Ende des 19. Jahrhunderts weite Teile des Talraumes in Anspruch, wobei es nach dem Mittelalter zu einer Verschiebung des Flußlaufes nach Norden kam. Die zu dieser Zeit zugänglichen technischen Mittel und Ressourcen ermöglichten es den Bewohnern dieses Raumes nicht, die Mur in ein festes Bett zu zwingen. Der Fluß konnte sich daher weitgehend selbstständig entwickeln. Wie weitreichend und gemessen an den heute gegebenen Rahmenbedingungen unvorstellbar diese Flußwildnis Raum greifen konnte, verdeutlicht die Situierung der Stadt Bad Radkersburg. Die Mur umfloß diese Stadt sowohl nördlich als auch südlich.
Nach der Einleitung
massiver Regulierungsmaßnahmen ab dem Jahr 1873 wurde der Fluß weitgehend in ein enges Korsett gezwängt. Mit dem Friedensvertrag von St. Germain 1919 wurde die Mur im Bereich Spielfeld/Šentilj bis unterhalb Bad Radkersburg/ Gornja Radgona zum Grenzfluß zwischen Österreich und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS). Damit entfielen auch die organisatorischen Strukturen zur Fertigstellung und Erhaltung der Regulierungsmaßnahmen. Die Flußdynamik ermöglichte es der Mur abermals sich im Raum auszudehnen und Breiten bis zu 200 m zu erreichen. Dieser damals gesellschaftlich kaum akzeptierbaren Entwicklung steuerte ein Sonderabkommen zwischen den Nachbarstaaten zur gemeinsamen Instandhaltung der Grenzstrecke entgegen. Die mit der Unterzeichnung dieses Abkommens ins Leben gerufene Murregulierungskommission tagte bis zur endgültigen Fertigstellung der Regulierungsarbeiten im Jahr 1939. Die Mur wurde damit jedoch endgültig in ihrer Lage fixiert.
Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges
konnten die Nachbarstaaten die unterbrochene Zusammenarbeit erst wieder im Zuge der Sanierung der Kriegsschäden an Brücken und Fähranlagen aufnehmen. Eine vertragliche Grundlage schuf die Ratifizierung des „Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (Mur-Abkommen)“ im Jahr 1956. Dieser Vertrag wurde im Jahr 1993 von der Republik Slowenien übernommen.
Mit der Ratifizierung des Abkommens
erfolgte auch die Einrichtung einer Gewässerkommission, die seit der Unabhängigkeit Sloweniens im Jahre 1991 den Titel „Ständige österreichisch-slowenische Kommission für die Mur“ trägt. Gegenüber dem Sondervertrag von 1926 wurde der wasserwirtschaftliche Betrachtungshorizont beträchtlich aufgeweitet. Das Abkommen umfaßt nunmehr sowohl die Aspekte der Abwehr von Naturgefahren als auch jene der Nutzung der Wasserkraft, der Melioriation, der Wasserversorgung, der Verunreinigung durch Abwässer sowie der Überfuhren und Brücken. Dies ermöglicht auch noch am Beginn des 21. Jahrhunderts die Behandlung aller derzeit in der Wasserwirtschaft maßgeblichen Fragestellungen. Die Kommission übernimmt dabei die Aufgabe der inhaltlichen Behandlung und Abstimmung dieser wasserwirtschaftlichen Belange. Eine innerstaatliche rechtliche Verankerung der Beschlüsse erfolgt durch Zustimmung der Regierungen beider Staaten zu den Verhandlungsergebnissen.
In der Kommission
sind sowohl Repräsentanten der jeweiligen Regierungen als auch der örtlichen wasserwirtschaftlichen Dienststellen vertreten. Damit ist eine Einbindung der gesamtstaatlichen Vorgaben sowie auch der regionalen Interessen und Anliegen sichergestellt. Die laufende Zusammenarbeit tragen schwerpunktmäßig die örtlichen Dienststellen, die damit auch die Hauptlast der Koordinierungsfunktionen zwischen den Vertragspartnern übernehmen. Damit ist die Wasserwirtschaft im Grenzraum ein gelungenes Beispiel der gelebten Subsidiarität und der europäischen Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Regionen.