Förderung - Wasserversorgung
Ziel der Förderung von Maßnahmen zur Wasservorsorge und Wasserversorgung ist der Schutz des ober- und unterirdischen Wassers vor Verunreinigungen, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser und die Bereitstellung von Nutz- und Feuerlöschwasser (vgl. Förderung des Bundes für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft).
Für folgende Maßnahmen der Wasserversorgung sind Förderungen seitens des Landes Steiermark sowie des Bundes möglich.
- Kommunale Wasserversorgung (WVA)
- Digitaler Wasserleitungskataster (DWK)
- Einzelwasserversorgungsunterlagen (EWVA)
- Anschlussleitungen durch physische oder juristische Personen (WVA)
Für generelle Planungen im Bereich Wasserversorgung sind Förderungen seitens des Landes Steiermark möglich, sofern diese Planungen nicht gemäß der Förderung des Bundes für die kommunale Sieldlungswasserwirtschaft berücktsichtigt werden können.
Auf Grundlage des Arteser Aktionsprogrammes 2.0 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung werden der Rückbau und die Sanierung von nicht dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnen im Rahmen der Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft Land Steiermark 2021/2024 gefördert.
HINWEIS:
Informationen zu den Landesförderungsrichtlinien und deren Begleitdokumenten wie auch den aktuellen Förderungssätzen finden Sie hier:
Informationen zu den Bundesförderungsrichtlinien und deren Begleitdokumenten wie auch den aktuellen Förderungssätzen finden Sie hier: