Förderung - Generelle siedlungswasserwirtschaftliche Planungen
Planungen, die konkret zu einer Umsetzung einer Abwasserentsorgungsmaßnahme erforderlich sind, können seitens des Bundes und Landes mit dem jeweiligen Förderungsantrag mitgefördert werden (zB. Einreichplanungen zur Erlangung einer wasserrechtlichen Bewilligung).
Zusätzlich können generelle siedlungswasserwirtschaftliche Planungen, die nicht zur konkreten Umsetzung von Abwasserentsorgungsmaßnahme erforderlich sind, seitens des Landes gefördert werden. Diese sind z.B:
- Störfallplanung
- Zielnetz- bzw. Zielsystemplanungen
- Maßnahmen aus den Abwasserwirtschaftsplan
- Kommunale Wasserentwicklungspläne
- Gemeindeabwasserpläne, Gemeindebestandspläne
- Regenwasserbewirtschaftungskonzepte
- Gemeindeübergreifende Variantenuntersuchungen
- Studien
Eine Förderung für die Erstellung von generellen siedlungswasserwirtschaftlichen Planungen, die nicht konkret zu einer Umsetzung einer Abwasserentsorgungsmaßnahme erforderlich sind, kann von Gemeinden, Genossenschaften, Verbänden, Unternehmen, Betrieben von Gebietskörperschaften und Landesgesellschaften sowie sonstigen physischen oder juristischen Personen beantragt werden.
Die Förderung des Bundes und des Landes für Planungen, die im Zuge eines konkreten Förderantrages zur Umsetzung von Abwasserentsorgungsmaßnahmen getätigt werden, wird innerhalb des Förderantrages abgewickelt.
Die Landesförderung für generelle siedlungswasserwirtschaftliche Planungen, die nicht zur konkreten Umsetzung von Abwasserentsorgungsmaßnahmen erforderlich sind, beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten, jedoch max. € 5.000,- pro Gemeinde.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.
Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.
Hingewiesen wird, daß vor Beginn der Planung ein Förderungsantrag für generelle siedlungswasserwirtschaftliche Planungen der Abteilung 14 vorzuelgen ist.