Förderung - Kommunale Abwasserentsorgung
- Ersterrichtung und Erweiterung von Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
- Schlammbehandlungsanlagen
- Anpassungen von Abwasserreinigungsanlagen an den Stand der Technik
(aufgrund von erhöhten Anforderungen im WRG) - Sanierungen von Abwasserentsorgungsanlagen
- Abwasserableitungsanlagen
(Kanalisation inklusive zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke, etc.) - Sanierungen von Abwasserableitungsanlagen sowie zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
- Maßnahmen zur Wiederherstellung nach Naturkatastrophen
Eine Förderung für die Errichtung von öffentlichen Abwasseranlagen kann im wesentlichen von Verbänden, Gemeinden und Genossenschaften sowie sonstige Unternehmungen beantragt werden.
Die Bundesförderung beträgt 10% bis 40% der förderfähigen Investitionskosten und wird für die Gemeinde von der KPC jährlich festgelegt.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Landesförderung beträgt 7% bis 12% der förderfähigen Investitionskosten und wird in Abhängigkeit vom Einkommenssteuerindex, welcher jährlich von der KPC ermittelt wird, festgelegt. Zusätzliche Steigerungsbeträge des Landes im Ausmaß von bis zu 10% der förderungsfähigen Investitionskosten können für siedlungswasserwirtschaftliche Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gewährt werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.
Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.