Förderung - Kommunale Wasserversorgung (WVA)
Für Maßnahmen der kommunalen Wasserversorgung durch Verbände, Gemeinden, Genossenschaften und sonstige Unternehmungen sind Förderungen seitens des Landes Steiermark sowie seitens des Bundes möglich.
- Die Ersterrichtung von Wasserfassungsanlagen (Brunnen, Quellen)
- Die Ersterrichtung von Wasserspeicherungsanlagen (Hoch-, Tiefbehälter)
- Die Ersterrichtung von Wasseraufbereitungsanlagen
- Sanierung von Wasserversorgungsanlagen
- zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
- Maßnahmen zur Wiederherstellung von Naturkatastrophen
- Rückbau und Sanierung von Artesern
Eine Förderung für die Errichtung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen kann im Wesentlichen von Verbänden, Gemeinden und Genossenschaften sowie sonstige Unternehmungen beantragt werden.
Die Bundesförderung beträgt 10 - 25% der förderfähigen Investitionskosten und wird für die Gemeinde von der KPC jährlich festgelegt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Landesförderung beträgt 7 - 10 % der förderfähigen Investitionskosten und wird in Abhängigkeit vom Einkommenssteuerindex festgelegt. Für Sanierungsmaßnahmen wird ein Steigerungsbetrag in Abhängigkeit vom Einwohnerindex von bis zu 2 % gewährt. Zusätzliche Steigerungsbeträge des Landes von bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten können für siedlungswasserwirtschaftliche Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gewährt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.
Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.