Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2023 treten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft mit 01. Jänner 2024 in Kraft.
Die neuen Förderungsrichtlinien 2024 des Landes Steiermark, welche sich weiterhin an den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022 des Bundes orientieren, wurden formal angepasst und um die Förderungsmöglichkeit für Anlagen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke erweitert. Weiteres wurden erhöhte Steigerungsbeiträge für übergeordnete Transportleitungen, die im Wassernetzwerk Steiermark (Aktualisierung 2024) gemäß dem Wasserversorgungsplan Steiermark 2015 ausgewiesen sind, aufgenommen.
Förderungsrichtlinien "Wasserversorgung"
Neu ab 01.01.2024:
- Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2024
mit den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen
ALT:
- Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2021
mit den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen
- Förderungsrichtlinien Land - Wasserversorgung 2016
mit den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen - Förderungsrichtlinien Land - Wasserversorgung 2011
mit den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen
Landesfördersätze für Gemeinden
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2025
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2024
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2023
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2022
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 15.10.2021
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2020
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2019
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2018
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2017
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2016
- Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.07.2016