Förderung - Regenwasserbewirtschaftung
- Regenwasserkanäle für Siedlungsbereiche
- Versickerungs- und Retentionsbecken für Regenwasser aus Siedlungsbereichen
- Bepflanzte Rigole und Anlagen nach dem Schwammstadtprinzip in Siedlungsbereichen
- Entsiegelungsmaßnahmen zur Entlastung einer bestehenden Kanalisation
- Regenwasserbehandlungsanlagen
- Zisternen zur Gartenbewässerung
- zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
Eine Förderung für die Errichtung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen kann im wesentlichen von Verbänden, Gemeinden und Genossenschaften beantragt werden.
Zusätzlich können natürliche Personen über Gemeinden im Maßnahmengebiet eine alleinige Landesförderung für Zisternen zur Gartenbewässerung beantragen.
Die Bundesförderung beträgt 10% bis 40% der förderungsfähigen Investitionskosten und wird für die Gemeinde von der KPC jährlich festgelegt.
Die Landesförderung beträgt 7% bis 12% der förderfähigen Investitionskosten und wird in Abhängigkeit vom Einkommenssteuerindex, welcher jährlich von der KPC ermittelt wird, festgelegt. Zusätzliche Steigerungsbeträge des Landes im Ausmaß von bis zu 10% der förderungsfähigen Investitionskosten können für siedlungswasserwirtschaftliche Maßnahmen im besonderen Landesinteresse gewährt werden.
Die alleinige Landesförderung für private Zisternen zur Gartenbewässerung beträgt € 1.000,- pro Regenspeicheranlage.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.
Eine Voraussetzung bei privaten Zisternen zur Gartenbewässerung ist ein Speichervolumen von mindestens 5 m³.
Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.
Hingewiesen wird auf das Regenwasserbewirtschaftungskonzept, das auf Grundlage der Leitlinie „Regenwasserbewirtschaftungskonzept 2023" für die Landesförderung zu erstellen ist.