Öffentliches Wassergut: Was ist das?
Informationsbroschüre "Öffentliches Wassergut in der Steiermark"
Als Öffentliches Wassergut werden Grundstücke bezeichnet, die in Verbindung zu einem Gewässer stehen und sich im Eigentum der Republik Österreich befinden. Die Verwaltung erfolgt durch das Land Steiermark in Zusammenarbeit mit den Baubezirksleitungen.
Was ist erlaubt bzw. was ist nicht erlaubt? Wie sieht es mit Ablagerungen aus? Was ist mit Gehölz-, Schotter- bzw. Wasserentnahmen? Was gilt es bei der Errichtung von Bauten zu beachten?
Die Informationsbroschüre „Öffentliches Wassergut in der Steiermark" der Abteilung 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit - des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und gibt einen Überblick über Grundsätze und Regelungen der Nutzung des Öffentlichen Wassergutes. Hier finden alle Interessierten verlässliche, umfassende und aktuelle Informationen.