Regionalprogramme, Schongebiete und Schutzgebiete
Regionalprogramme
Zusätzlich zu den Schongebieten wurden zwei grundwasserkörperaffine Regionalprogramme - Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg und Regionalprogramm Tiefengrundwasser - erlassen.
Als Service zur Einsicht der Regionalprogramme steht Ihnen der Digitale Atlas Steiermark (GIS) hier zur Verfügung (Regionalprogramme).
Schongebiete
Ergänzend zum Schutzgebiet kann mit Verordnung des Landeshauptmannes oder des Bundesministers fur Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 34 Abs. 2 WRG 1959 ein Schongebiet bestimmt werden, das sich bis zur Einzugsgebietsgrenze großer Wasserfassungen erstrecken kann. Neben Ge- oder Verboten konnen auch Anzeige- oder Bewilligungspflichten angeordnet werden. Zur Sicherung künftiger Entnahmen können auch Schutz- und Schongebiete auf Grundlage § 35 WRG 1959 festgelegt werden. Es sind in der Steiermark 31 Schongebiete verordnet. Davon entfallen 22 auf oberflächennahe Grundwasservorkommen und 9 auf Tiefengrundwasservorkommen. Diese Schongebiete umfassen eine Gesamtfläche im Ausmaß von rd. 1.800 km2, wobei das engere Schongebiet rund 1.500 km2 Fläche einnimmt. Insgesamt 14 Schongebiete verfügen weiters über ein weiteres Schongebiet mit insgesamt rd. 290 km2. Somit sind ca. 11 % der Gesamtfläche der Steiermark als Trinkwasserschongebiete ausgewiesen.
Eine Auflistung der Wasserschongebiete in der Steiermark finden Sie hier. Den Digitalen Atlas Steiermark (GIS) finden Sie hier (Grundwasser --> Wasserschongebiete).
Schutzgebiete
Zum Schutz von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung oder gegen eine Beeintrachtigung ihrer Ergiebigkeit kann die Wasserrechtsbehörde mit Bescheid gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959 besondere Anordnungen in Form von Ge- und Verboten über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken und Gewässern treffen, die Errichtung bestimmter Anlagen untersagen und entsprechende Schutzgebiete bestimmen und abändern. Darüber hinaus kann auch der Betrieb bestehender Anlagen und Unternehmungen im notwendigen Ausmaß eingeschränkt werden. In der Steiermark sind rd. 4.300 Flächen mit einem Gesamtausmaß von rd. 930 ha als Schutzzone 1, weitere rd. 3.900 ha als Schutzzone 2 sowie für rd. 40 Wassergewinnungsstellen eine Schutzzone 3 mit rd. 1.800 ha ausgewiesen.
Als Service zur Einsicht der Schutzgebiete der Wasserversorgungsanlagen steht Ihnen der Digitale Atlas Steiermark (GIS) hier zur Verfügung (Wasserrechte --> Schutzgebiete).