Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2023 treten die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft mit 01. Jänner 2024 in Kraft.
Die neuen Förderungsrichtlinien 2024 des Landes Steiermark, welche sich weiterhin an den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022 des Bundes orientieren, wurden formal angepasst und um die Förderungsmöglichkeit für Anlagen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke erweitert. Weiteres wurden erhöhte Steigerungsbeiträge für übergeordnete Transportleitungen, die im Wassernetzwerk Steiermark (Aktualisierung 2024) gemäß dem Wasserversorgungsplan Steiermark 2015 ausgewiesen sind, aufgenommen.
Förderungsrichtlinien "Wasserversorgung"
Neu ab 01.01.2024:
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2024
mit den dazugehörigenDurchführungsbestimmungen
ALT:
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft - Land Steiermark 2021
mit den dazugehörigenDurchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Land - Wasserversorgung 2016
mit den dazugehörigenDurchführungsbestimmungen
Förderungsrichtlinien Land - Wasserversorgung 2011
mit den dazugehörigenDurchführungsbestimmungen
Landesfördersätze für Gemeinden
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2025
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2024
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2023
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.01.2022
Landesfördersätze für Gemeinden ab 15.10.2021
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2020
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2019
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2018
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2017
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.11.2016
Landesfördersätze für Gemeinden ab 01.07.2016