Störfallplanung Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Störfallvorsorge
Betriebliche Störfälle, Notfälle und Krisen (kurz: Störfälle) beschreiben Betriebssituationen, in denen die Trinkwasserversorgung bzw. die Abwasserentsorgung gefährdet oder eingeschränkt ist bzw. Auswirkungen auf die Wasserqualität bzw. auf die Reinigungsleistung und damit negative Umwelteinwirkungen möglich sind. Störfallplanungen - umgesetzt mit Störfallmanagementplänen - sollen die Sicherung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Menge bei außerordentlichen Betriebsbedingungen sowie für die Ableitung und erforderliche Reinigung des Abwassers gewährleisten. Insbesondere soll damit der Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung einerseits und negative Einflüsse durch unzureichend gereinigtes Abwasser andererseits verhindert werden. Dabei gilt es, die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung so lange und so großflächig wie möglich aufrechtzuerhalten. Effiziente Störfallplanung hilft einerseits das Auftreten von Störfällen und die damit verbundenen Auswirkungen nach Möglichkeit zu verhindern bzw. sich andererseits auf das Eintreten von Störfällen sowie auf eine rasche Rückkehr zum Normalbetrieb bestmöglich vorzubereiten.
Mit der Leitlinie "Störfallplanung Wasserversorgung" unterstützt nun das Land Steiermark die steirischen Wasserversorger im Sinne des Vorsorgegedankens, die Versorgungssicherheit ihrer Wasserversorgungen langfristig zu verbessern. Sie wurde in Zusammenarbeit mit der Universität für Bodenkultur Wien erarbeitet. Die Leitlinie richtet sich an alle Wasserversorger in der Steiermark und kann aufgrund des modularen Aufbaus und der darin enthaltenen Schritt-für-Schritt-Anweisungen für Wasserversorgungen jeder Größe und Struktur angewendet werden. Sie liefert Handlungsanleitungen für die Entwicklung von Maßnahmen im Umgang mit Störfällen und Notfällen sowie Krisen in kleinen bis hin zu großen öffentlichen Wasserversorgungen in der Steiermark. Durch eine steiermarkweite Umsetzung der Leitlinie „Störfallplanung Wasserversorgung" können und sollen die einzelnen Wasserversorger dazu beitragen, die Trinkwasserversorgung der Steiermark ausfallsicherer zu gestalten und damit die Versorgungssicherheit der steirischen Bevölkerung langfristig abzusichern.
Download: Leitlinie Störfallplanung Wasserversorgung Steiermark
Neben der Leitlinie "Störfallplanung Wasserversorgung" wurden zur weiteren Hilfestellung für eine steiermarkweite Störfallvorsorge in der Wasserversorgung Pilotprojekte in zwei Gemeinden vom Land Steiermark Abteilung Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit umgesetzt. Bei der Auswahl der Pilotgemeinden wurde darauf geachtet, dass hinsichtlich Anlagenkonzeption und Versorgungstruktur unterschiedliche Aspekte abgedeckt werden können. Die Umsetzung und Ergebnisse der beiden Pilotprojekte wurden in der vorliegenden Arbeit entsprechend zusammengefaßt und werden damit anonymisiert zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu werden Erfahrungen und Änderungen rund um die Umsetzung der Leitlinie "Störfallplanung Wasserversorgung" im Rahmen der beiden Pilotprojekte und von bisher durchgeführten Störfallplanungen angeführt.
Ab sofort unterstützt nun das Land Steiermark mit der Leitlinie „Störfallplanung Abwasserentsorgung" die steirischen Abwasserentsorger im Sinne des Vorsorgegedankens, die Entsorgungssicherheit ihrer Abwasserentsorgung langfristig zu verbessern. Sie wurde auf Basis der bestehenden Leitlinie für die Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit der Experten des ZT-Büro Lengyel Wien, der Stadt Kapfenberg und dem Wasserverband Mürzverband erarbeitet. Die Leitlinie richtet sich an alle Abwasserentsorger in der Steiermark und kann aufgrund des modularen Aufbaus und der darin enthaltenen Schritt-für-Schritt-Anweisungen für Abwasserentsorgungen jeder Größe und Struktur angewendet werden. Sie liefert Handlungsanleitungen für die Entwicklung von Maßnahmen im Umgang mit Störfällen und Notfällen sowie Krisen in kleinen bis hin zu großen öffentlichen Abwasserentsorgungen in der Steiermark. Durch eine steiermarkweite Umsetzung der Leitlinie „Störfallplanung Abwasserentsorgung" können und sollen die einzelnen Abwasserentsorger dazu beitragen, die Abwasserentsorgung der Steiermark ausfallsicherer zu gestalten und damit die Entsorgungssicherheit der steirischen Bevölkerung und den Schutz der Umwelt langfristig abzusichern bzw. zu verbessern. Die Abwasserleitlinie liegt derzeit nur in einem finalen Entwurf vor, um bereits vorab Störfallplanungen in der Abwasserentsorgung zu ermöglichen und zu unterstützen. Nach der graphischen Fertigstellung wird die endgültige Leitlinie hier umgehend veröffentlicht.
Förderung von Störfallplanungen für die Wasserversorgung
Die Erstellung von Störfallplanungen (Störfallvorsorgeplan) für die Trinkwasserversorgung wird im Sinne der Landesförderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 als "Generelle Siedlungswasserwirtschaftliche Planung" geführt. Da das Land Steiermark es als prioritäre Maßnahmen sieht, dass alle Gemeinden in ihrer Verantwortung für die Trinkwasserversorgung einen Störfallvorsorgeplan erarbeiten, kann für die Landesbeiträge zur Störfallplanung ein erhöhter Förderungsprozentsatz von 80% der förderungsfähigen Investitionskosten, jedoch max. Euro 8.000,-- pro Gemeinde beantragt werden, sofern diese nicht bei der Förderung von kommunalen Maßnahmen zur Wasserversorgung Berücksichtigung finden.
Förderung von Störfallplanungen für die Abwasserentsorgung
Die Erstellung von Störfallplanungen (Störfallvorsorgeplan) für die Abwasserentsorgung wird im Sinne der Landesförderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 als "Generelle Siedlungswasserwirtschaftliche Planung" geführt. Da das Land Steiermark es als prioritäre Maßnahmen sieht, dass alle Gemeinden in ihrer Verantwortung für die Abwasserentsorgung einen Störfallvorsorgeplan erarbeiten, kann für die Landesbeiträge zur Störfallplanung ein Förderungsprozentsatz von 50% der förderungsfähigen Investitionskosten, jedoch max. Euro 5.000,-- pro Gemeinde beantragt werden, sofern diese nicht bei der Förderung von kommunalen Maßnahmen zur Abwasserentsorgung Berücksichtigung finden. In einer zeitlich begrenzten Anfangsphase wird ein erhöhter Förderungsprozentsatz von 80 % der förderungsfähigen Investitionskosten bzw. jedoch max. € 8.000,-- pro Gemeinde oder Abwasserverband gewährt werden.
Link: Förderung - Generelle Siedlungswasserwirtschaftliche Planungen
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen in der Abteilung 14, Referat Siedlungswasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Alexander Salamon unter (0316) 877-3120 bzw. unter alexander.salamon@stmk.gv.at zur Verfügung.