Förderung - Ländliche Entwicklung
HINWEIS: Anfang 2023 beginnt die Umsetzung der ersten Fördermaßnahmen des neuen österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027. Im laufenden Programm LE 14-20 können jedoch Auszahlungen noch bis Mitte 2025 erfolgen. Aus diesem Hintergrund ergibt sich, dass die Programme LE 14-20 und GSP 23-27 in den Jahren 2023 bis 2025 parallel abzuwickeln sind. Um diese Abgrenzung beider Programme zu gewährleisten, wurden in Abstimmung mit den Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene Zeitpunkte festgelegt, die beschreiben wie lange Anträge im Rahmen des Programms LE 14-20 eingereicht werden können. Dieser Zeitpunkt wird als „Cut-off date" bezeichnet. Die Bewilligung der Anträge kann auch nach dem Cut-off Date erfolgen.
Nähere Informationen finden Sie hier: Cut-Off Dates, Ländlliche Enwicklung 2023 - 2027
Die Abteilung 14, Referat Schutzwasserwirtschaft, Fachbereich Rutschhangsicherung und Landschaftswasserbau fungiert im Rahmen des österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung LE 2014 - 2020 als Einreichstelle für nachfolgende Fördermaßnahmen.
Diese wasserbaulichen Vorhabensarten sind in der „ Sonderrichtlinie LE - Projektförderungen für die ländliche Entwicklung 2014-2020" beschrieben und hinsichtlich der spezifischer Bedingungen zur Teilnahme näher erläutert.
4.3.1 Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur
4.4.1 Nichtproduktive Investitionen - Ökologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlich geprägten Regionen
4.4.2 Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen
7.6.4 Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (nur für die Fördergegenstände):
3a Erstellung von Gefahrenhinweiskarten (Hangwasserregime, Flächenerosion) und darauf aufbauenden Managementplänen inkl. Grundlagenerhebung und Prozessmodellierung (Hangwasserkarten) | |
3b Kleinmaßnahmen zum Flächen- und Muldenrückhalt für Wasser und Sedimente (Hangwasserrückhaltebecken) |
Informationen zu möglichen Förderwerbern finden Sie unter nachfolgenden Links
4.3.1 Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur
4.4.2 Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen
7.6.4 Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren
Informationen zum Förderausmaß finden Sie unter nachfolgenden Links
4.3.1 Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur
4.4.2 Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen
7.6.4 Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren
Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie unter nachfolgenden Links
4.3.1 Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur
4.4.2 Investitionen zur Stabilisierung von Rutschungen
7.6.4 Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren
Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle eingebracht werden.
Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Referat Schutzwasserwirtschaft
Wartingergasse 43, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2025
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at