Förderung - Rutschhangsicherung
Rutschhangsicherungen auf
- landwirtschaftlichen Nutzflächen
- privaten und betrieblichen Flächen
- Gebäuden
nach katastrophenbedingten Schäden im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes, die nach der Katastrophenfondsrichtlinie Steiermark förderbar sind und mit folgenden Maßnahmen gesichert werden:
- durch Tiefendrainagen und Stützrippen
- sonstige technische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Hangstabilität zum Schutz vor Schäden durch Hangrutschungen auf landwirtschaftlichen Betriebsgebäude und Infrastruktur
Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (mit Ausnahme der Gebietskörperschaften), denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist.
Entsprechend Katastrophenfondsrichtlinie Steiermark
- 40% für Flächenstabilisierungen
- 50% für Gebäudesicherung
Entsprechend Richtlinie für die Durchführung der Förderungen von Rutschhangsicherungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen für das Bundesland Steiermark
- 15% für landwirtschaftliche Nutzflächen und Betriebsgebäude
Siehe Katastrophenfondsrichtlinie Steiermark und Richtlinie für die Durchführung der Förderungen von Rutschhangsicherungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen für das Bundesland Steiermark.
Der Antrag kann mit Hilfe des Online-Formulars Privatschadensausweis eingebracht oder der Schaden beim zuständigen Gemeindeamt bzw. in Graz beim Magistrat/Bezirksamt gemeldet werden.
Die weitere Förderungsberatung und -abwicklung erfolgt durch Mitarbeiter:innen der Abteilung 14 im Zuge der Erstbegutachtung des Schadens.