Förderung - Landschaftswasserbau
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes
- Wasserrückhalt in der Landschaft (ökomorphologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlichen Bereichen)
- Kleinmaßnahmen (Stabilisierung von Rutschungen, Erosionsschutzmaßnahmen, Wasserrückhalt etc.)
- Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen
Maßnahmenbezeichnung | Fördernehmer |
Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes | |
Wasserrückhalt in der Landschaft | Wassergenossenschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften |
Kleinmaßnahmen |
Wassergenossenschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften, |
Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen | Wassergenossenschaften, landwirtschaftliche Einzelbetriebe |
Maßnahmenbezeichnung | Landesförderung |
Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes | |
Wasserrückhalt in der Landschaft | 70% |
Kleinmaßnahmen | 50% |
Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen | 40% |
Die Fördermaßnahmen sollen zur Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes, dem Wasserrückhalt in der Landschaft und der Erosionsminderung dienen und haben den allgemeinen Zielsetzungen des Landwirtschaftsförderungsgesetz Steiermark entsprechen.
Die Beratung zur Umsetzung und Förderung von Maßnahmen des Landschaftswasserbaues erfolgt über die Mitarbeiter:innen der Abteilung 14, Referat Schutzwasserwirtschaft, Fachbereich Rutschhangsicherung und Landschaftswasserbau.
Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle eingebracht werden.
Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Referat Schutzwasserwirtschaft
Wartingergasse 43, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2025
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at
Rechtliche Grundlage: Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetzes