Förderung - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende
Förderungen für gewässerökologische Maßnahmen
Landesförderung von Investitionen (einschließlich Nebenkosten) zur Reduktion bestehender hydromorphologischer Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer, wie z.B.:
- Herstellung der Durchgängigkeit
- Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau und Schwall
- Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
Gemäß den "Landesförderungsrichtlinien 2024 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende" erfolgt die Landesförderung als Anschlussförderung an die Bundesförderung auf Basis der von der Abwicklungsstelle fpr die Bundesförderung gemäß den Bundesförderugnsrichtlinien 2024 - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende festgelegten förderungsfähigen Kosten.
Ein Landesförderungsansuchen ist gemeinsam mit den Unterlagen gemäß den Förderungsrichtlinien des Bundes 2024 - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende bei der Abwicklungsstelle für die Bundesförderung einzureichen.
Landesförderung:
- Landesförderungsrichtlinien 2024 Gewässerökologie für Wettbwerbsteilnehmer - [PDF]
- Landesförderungsansuchen Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer - [Excel]
- Landesrechnungsnachweis für Akontierungen Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer - [Excel]
Förderungsintensitäten der Investitionskosten | Land Steiermark (ABT14) | Bund (KPC) | Gesamt |
Großunternehmen | 5% | 15% | 20% |
Mittlere Unternehmen | 20% | 25% | 45% |
Kleine Unternehmen | 30% | 25% | 55% |
Sofern Maßnahmen mit Geldmitteln des GAP-Strategieplans gemäß den Förderungsrichtlinien des Bundes 2024 - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende mit bis zu 60% gefördert werden, werden keine zusätzlichen Landesmittel nach den Landesförderungsrichtlinien 2024 - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmende gewährt.