Förderung - Gewässerökologie Kommunal
Zur Reduktion bestehender hydromorphologischer Belastungen zur Erreichung der Umweltziele für Oberflächengewässer gemäß der Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Herstellung der Durchgängigkeit
- Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
- Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen, Bewusstseinsbildung sowie Gutachten
Eine Finanzierung bzw. Förderung für die Planung und Errichtung von ökologischen Maßnahmen kann im Wesentlichen von Gemeinden und Wasserverbänden beantragt werden.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die gesetzlichen Vorgaben des
Umweltförderungsgesetzes und der Förderungsrichtlinien 2021 - Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber.
Die Wasserwirtschaft des Landes Steiermark ist für das Fördermanagement nach dem Umweltförderungsgesetz (Gewässerökologie Kommunal) zuständig:
Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Referat Schutzwasserwirtschaft
Wartingergasse 43, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-2025
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at
Darüberhinaus können Informationen über die Antragstellung und Abwicklung bei den jeweiligen Baubezirksleitungen, Referate Wasser, Umwelt und Baukultur eingeholt werden.
Bundesförderung
Der Antrag kann ausschließlich online über "Meine Förderung" der KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingebracht werden.
Landesförderung
Der Antrag kann entweder im Zuge der Einreichung der Bundesförderung online über "Meine Förderung" der KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH oder per E-Mail an abteilung14@stmk.gv.at eingebracht werden.