Planungsanmeldung
Laut dem §55 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes der geltenden Fassung ist bereits vor Befassung der Wasserrechtsbehörde das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan zu kontaktieren. Diese Kontaktaufnahme kann formlos oder mit dem hier bereitgestellten Formular Planungsanmeldung erfolgen.
Die Planungsanmeldung hat folgende Informationen über das gegenständliche Vorhaben zu enthalten:
- Bekanntgabe des betroffenen Gewässers oder Grundwasserkörpers
- Übersichts- und Lageplan
- Grundstücksnummer und Katastralgemeinde-Name oder Nummer
- Art und kurze Beschreibung des Vorhabens
Von Seiten der Wasserwirtschaftlichen Planung wird dem Antragsteller, aufgrund dieser Planungsanmeldung, in einer Stellungnahme mitgeteilt, ob wasserwirtschaftliche Interessen dem Vorhaben entgegenstehen.
Hier finden Sie die Formulare zur Planungsanmeldung:
- Planungsanmeldung allgemein
- Planungsanmeldung Kleinwasserkraftanlage