EU-Wasserwirtschaft
Umsetzung wasserrelevanter Gesetzesakte der Europäischen Union
Unter EU-Wasserwirtschaft wird die Anwendung und Umsetzung wasserrelevanter Rechtsakte (Entscheidungen, Beschlüsse, Verordnungen, Richtlinien...) der Europäischen Union verstanden. Im Rahmen der Europäischen Umweltpolitik bilden diese Rechtsakte eine Teilmenge, die in nationales Recht übertragen werden müssen.
Der bedeutendste unter diesen ist die Richtlinie (RL 2000/60/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - die Wasserrahmenrichtlinie.
Die Europäische Kommission (EK) sah dringenden Handlungsbedarf zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine umfassende und gemeinsame Wasserpolitik sowie zur Entwicklung von grundlegenden Prinzipien und Strukturen für den Schutz und den nachhaltigen Gebrauch von Wasser in der Gemeinschaft. In Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip wurde die Wasserrahmenrichtlinie als wichtigster integraler Rechtsakt im wasserwirtschaftlichen Bereich Ende 2000 beschlossen.
EU-Wasserwirtschaft bedeutet nicht nur nationale Umsetzung diverser Rechtsakte, sondern auch die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten in periodischen Abständen die Europäische Kommission über den Erfolg der Richtlinien für den Schutz des Wassers in Form von "Berichtspflichten" regelmäßig zu informieren. Diese sind gemeinsam unter Federführung des "Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus" (BMLRT) von den Ländern und den Betreibern von Anlagen durchzuführen.