Wasser-Rahmenrichtlinie der EU
Neue Zielsetzungen in der europäischen Wasserpolitik
Richtlinie 2000/60/EG
Am 22. Dezember 2000 trat die Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft.
Als eines der wichtigsten Ziele ist die Betrachtung der Einflüsse auf das Wasser - egal ob infolge natürlicher Entwicklungen oder menschlicher Aktivitäten zu verfolgen. Ebenso sollen deren Auswirkungen auf die Qualität aller Wässer in der Gemeinschaft überwacht und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des Wassers entwickelt werden.
Hiezu wurde es notwendig, in Flusseinzugsgebieten zu denken, die keine politischen Grenzen kennen. Durch nationale und innerhalb der EU internationale Zusammenarbeit soll eine ökologisch verträgliche und nachhaltige Nutzbarkeit für Umwelt und Mensch erreicht werden.
Folgender Fahrplan ist vorgesehen:
- 2004 ist die Bestandsaufnahme der Gewässer erfolgt
- 2006 die Errichtung von Messnetzen zur Gewässerüberwachung und Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess
- 2009 plant man die Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten
- 2010 soll die Wasserpreispolitik wirksam werden
- 2012 sollen alle Maßnahmen wirksam sein
- 2015 sollen alle Umweltziele, die unsere Gewässer betreffen, erreicht werden.
Dieses Ziel stellt unter Berücksichtigung der Dimensionen - schon alleine durch Geltungsbereich der Richtlinie und der fachlichen sowie administrativen Herausforderungen - ein äußerst ambitioniertes Vorhaben dar.
Eine Herausforderung für alle!
RL 2000/60/EG | vom 23. Oktober 2000 |
ABl. L 327/1 vom 22.12.2000 |
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik |
RL 2000/60 konsolidierte Fassung vom 20.11.2014.
Verfügbare Berichte:
Wasserqualität und Gewässerschutz
Erste Stufe der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
Wasserrahmenrichtlinie (200/60/EG)
2. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2015