Förderung - Digitaler Kanalkataster (DKK)
- Erstellung eines digitalen Kanalkatasters auf Grundlage einer aktuellen Leitungszustandserhebung mittels einer Kamerabefahrung.
Eine Förderung für die Erstellung eines digitalen Kanalkatasters kann im Wesentlichen von Verbänden, Gemeinden und Genossenschaften beantragt werden.
Die Bundesförderung beträgt € 2/lfm im Kataster digital erfasster Leitung, jedoch max. 50% der förderfähigen Firmenrechnungen.
Die Landesförderung beträgt 10% der förderfähigen Investitionskosten.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Landes Steiermark.
Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes sowie des Landes Steiermark enthalten.
Die Einhaltung der Richtlinie zur Übergabe von Daten des digitalen Kanalkatasters (Datenschnittstelle) ist Voraussetzung für die Bundes- und Landesförderung.
Die Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung hat einen Leitfaden zur Erstellung von Leitungsinformationssystemen als Hilfestellung für Netzbetreiber herausgegeben.
Das Land Steiermark ist bereit, den Erstellern von Kanalkatastern ausgewählte Datengrundlagen zur Verfügung zu stellen. Das Ansuchen um Datenübermittlung erfolgt seit August 2010 über ein E-Government-Formular:
Beachten Sie bitte die Hinweise für das Ausfüllen des Formulares im Helpfile für das E-Governmentformular: